Vorgaben von Bund und Kanton

Reglemente

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen

Dieses Reglement regelt die Fachmiittelschulausbildung in der Schweiz. Es wurde von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Juni 2003 in Kraft gesetzt und enthält Vorschriften für die drei Jahre an der Fachmittelschule bis zum Fachmittelschulausweis sowie für das freiwillige vierte Jahr, das zur Fachmaturität führt. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen hat jeder Kanton und jede Schule Gestaltungsfreiheit.

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen [pdf, 71 kB]

Rahmenlehrplan für Fachmittelschulen

DIe Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat den Rahmenlehrplan der Fachmittelschulen am 9. September 2004 verabschiedet:

EDK-Homepage

Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen

Diese Verordnung regelt, unter Berücksichtigung des schweizerischen Anerkennungsreglements, die Ausgestaltung der Ausbildung an den Fachmittelschulen im Kanton Thurgau.

Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen - Lehrpläne der Fachmittelschulen Frauenfeld und Romanshorn [pdf, 534 kB]

Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen, Eintritt ab August 2010 [pdf, 197 kB]

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