Übertritte

Möglichkeiten, den Schultyp zu wechseln

Verschiedene Möglichkeiten

Wenn Sie feststellen, dass ein anderer Schultyp geeigneter für Sie wäre als derjenige, den Sie gewählt haben, so gibt es verschiedene prüfungsfreie Übertrittsmöglichkeiten: z. B. von der Gymnasialen Maturitätsschule (GMS) in die Pädagogische Maturitätsschule (PMS) und umgekehrt, oder von der Fachmittelschule (FMS) in die GMS oder PMS und umgekehrt.

Sollten die Bedingungen für einen prüfungsfreien Übertritt nicht erfüllt werden können, so bestehen z. T. auch Übertrittsmöglichkeiten via Aufnahmeprüfung.

Von der GMS in die PMS

Schülerinnen und Schüler der GMS können am Ende der zweiten Klasse, d. h. am Ende des vierten Semesters, prüfungsfrei provisorisch in eine zweite Klasse der PMS übertreten, sofern sie am Ende des dritten Semesters definitiv promoviert worden sind.

Von der PMS in die GMS

Schülerinnen und Schüler der PMS können am Ende der ersten Klasse, d.h. nach dem zweiten Semester, prüfungsfrei provisorisch in die 3. Klasse der GMS übertreten, sofern sie am Ende des ersten Semesters an der PMS definitiv promoviert worden sind.

Dieser Übertritt, bei dem sozusagen das zweite Jahr übersprungen wird, erklärt sich damit, dass die Ausbildung an der PMS mit dem 10. Schuljahr und die Ausbildung an der GMS mit dem 9. Schuljahr beginnt.

Von der PMS in die FMS

Schülerinnen und Schüler der PMS können am Ende der ersten Klasse, d.h. nach dem zweiten Semester, prüfungsfrei provisorisch in die 2. Klasse der FMS übertreten, sofern sie am Ende des ersten Semesters an der PMS definitiv promoviert worden sind.

Von der FMS in die GMS

Ein prüfungsfreier provisorischer Übertritt von der FMS in die GMS ist möglich

  • nach dem ersten Semester des ersten Schuljahres an der FMS in das zweite Semester des ersten Schuljahres an der GMS,
  • nach dem zweiten Semester des ersten Schuljahres an der FMS in das dritte Semester, d. h. in das zweite Schuljahr an der GMS und
  • nach dem Fachmittelschulausweis, d. h. nach dem sechsten Semester an der FMS, in das 5. Semester an der GMS, also in das dritte Schuljahr an der GMS.

    Bedingungen für einen solchen prüfungsfreien Übertritt sind:

    • ein Notendurchschnitt im Zeugnis des ersten, zweiten oder fünften Semesters der FMS von mind. 5,0 sowie
    • die Empfehlung der Fachlehrpersonen.

Von der FMS in die PMS

Ein prüfungsfreier provisorischer Übertritt von der FMS in die PMS ist nur nach dem Fachmittelschulausweis möglich. Der Übertritt Ende sechstes Semester an der FMS erfolgt in eine dritte Klasse, also Beginn fünftes Semester, an der PMS.

Bedingungen für diesen prüfungsfreien Übertritt sind:

  • ein Notendurchschnitt im Zeugnis des fünften Semesters von  5,0 sowie
  • die Empfehlung der Fachlehrpersonen.

Übertritte via Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung an die GMS resp. PMS kann im Januar des ersten FMS-Schuljahres an der Pädagogischen Maturitätsschule abgelegt werden. Es handelt sich dabei um die gängige Aufnahmeprüfung für Schülerinnen und Schüler aus der 3. Sekundarschulklasse oder aus dem 10. Schuljahr. Der Eintritt nach bestandener Probezeit erfolgt in eine erste Klasse an der GMS oder an der PMS.

Aufnahmeprüfung

 

Die PMS bietet zudem jeweils im März Aufnahmeprüfungen für Schülerinnen und Schüler aus der dritten Klasse der FMS an. Bei bestandener Aufnahmeprüfung aus dem dritten FMS-Jahr erfolgt der Übertritt in eine dritte Klasse der PMS.

Vorgehen und Kontakt

Schülerinnen und Schüler, die einen prüfungsfreien provisorischen Übertritt anstreben, werden gebeten, vor den Klassenkonferenzen ein schriftliches Gesuch bei Prorektor Ruedi Herzog einzureichen. Das Gesuch sollte den Übertrittsgrund, bei einem Übertritt in die GMS die Wahl des Schwerpunktfachs sowie bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten.

Ansprechperson für Fragen ist ebenfalls Ruedi Herzog, erreichbar unterTelefon 071 62 7 62 68:
Ruedi Herzog
Schulleitung

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